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Die Vorgeschichte

Im Jahre 1991 wurde das erste internationale Feldbahntreffen abgehalten. Neben dem allgemeinen Erfahrungsaustausch dienten die dann jährlich abgehaltenen Treffen auch der Behandlung fachlicher Probleme. So existierten in den ersten Jahren Arbeitskreise zu den Themen Jugendarbeit, Museumskonzept, Dampflokbetrieb, Versicherungen, Genehmigungsfragen, Sicherheit und Restaurierung von Fahrzeugen. Im Laufe der Zeit sind die Arbeitskreise dann eingeschlafen; die Treffen haben sich zu geselligen Veranstaltungen mit Fahrbetrieb gewandelt.

Die Protokolle des Arbeitskreises "Genehmigungsfragen" aus den 1990ger Jahren sind in vielen Punkten inzwischen veraltet, in der Zwischenzeit sind neue Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Vor daher bestünde durchaus Veranlassung, dieses Thema erneut zu behandeln.



Was hat sich seitdem geändert?

Bis in die 1980ger Jahre hinein galt im Bereich der staatlichen Ordnungspolitik das Prinzip der Erlaubnisnotwendigkeit für vielfältige Aktivitäten. Das Mittel des Staates zur Regulierung war das "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Die Feldbahn war in den "alten" Rechtsverordnungen oft noch genannt (temporäre Gleisanlage für Bauzwecke, die lose auf dem gewachsenen Boden aufliegt…), und war erlaubnisfrei gestellt. Das war für die Feldbahnbetreiber sehr günstig, man befand sich im staatlich nicht geregelten Bereich, und genoß große Freiheiten. Das galt auch für die sicherheitstechnische Gestaltung der Anlagen und der Fahrzeuge.

Inzwischen sind die Landesbauordnungen so gefaßt, daß Feldbahnen überhaupt nicht mehr erwähnt werden. Weiterhin sind die Anlagen der Feldbahnmuseen und touristisch ausgerichtete Feldbahnen nicht mehr als "temporär" zu betrachten. Damit ist heute unzweifelhaft die Zuständigkeit des Baurechts gegeben.

Darüberhinaus gibt es in einigen Bundesländern weitergehende rechtliche Anforderungen. (z.B. in Baden-Württemberg aus dem Landeseisenbahngesetz, oder in Niedersachsen aus einer Verwaltungsverfügung).

Bei der sicherheitstechnischen Gestaltung der Anlagen und Fahrzeuge gelten nun neu eingeführte Prinzipien, die aus der Staatlichen Deregulierung entspringen. Der Staat baut immer mehr Normen und Vorschriften ab, und legt die Verantwortung in die Hände der Betreiber.

Für die Feldbahnen tritt dadurch allerdings ein gegenteiliger Effekt ein: Gesetze und Verordnungen, die die Betreiberverantwortung regeln, treten nun an Stelle eines völlig unregulierten Bereichs.

Dies blieb bei fast allen Feldbahnbetrieben ohne Beachtung. Erst in den letzten Monaten ist einigen Betreibern die Konsequenz dieser Veränderungen klar geworden. Auslöser waren der Unfall in Guldental und Probleme bei der Genehmigung einiger neuer Feldbahnstrecken.

Arbeitskreis Feldbahn: Das Ziel

Wir halten es daher für angebracht, sich über diese Themen einmal erneut auszutauschen. Ziel eines Treffens von an dieser Thematik interessierten Personen könnte die Gründung eines festen Arbeitskreises sein, der einen Leitfaden erarbeitet, wie Feldbahnen zu bauen und zu betreiben sind.

Die Aufgaben und Ziele einer solchen Vereinigung könnten sein:

Leitfaden "Bau- und Betrieb von Feldbahnen"

Eine wichtige Aufgabe des Arbeitskreises wäre die Erstellung eines Leitfadens für den Bau- und Betrieb von Feldbahnen. Dieser Leitfaden soll sich einerseits an den Feldbahnbetreiber wenden, andererseits aber auch an die "Behörden", wo man beim Thema Feldbahn oft auf Unwissen und Hilflosigkeit trifft. Themen:

-Kategorisierung der verschiedenen Sparten von Feld- und Parkbahnen
-Liste aller geltender Gesetze und Vorschriften
-Kommentare dazu

Technische Regeln Feldbahn

Eine weitere Aufgabe wäre die Erstellung von Technischen Regeln für den Bereich Feldbahn. Die Normen zu diesem Thema sind seit den 1960ger Jahren zurückgezogen, und werden auch folglich nicht mehr gepflegt.

Es sollten von daher neue Normen, Prüfanweisungen und Verfahrensanweisungen entwickelt werden. Eine gute Information über den Rechtscharakter einer "technischen Regel" findet man in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln.
Das Vorhandensein technischer Regeln erleichtert eine "Abnahme" und ermöglicht auch die leichtere Austauschbarkeit von Fahrzeugen.

Ein wichtiger Aspekt des Vorhandenseins technischer Regeln stellen "Abnahmen" dar. Oft werden heute schon solche Abnahmen von den Behörden gefordert. Oft wird sogar die Prüfinstitution -der TÜV- vorgeschrieben. Eine Abnahme stellt den Vergleich des festgestellten Ist-Zustands mit einem definierten Soll-Zustand dar. Da es bei Feldbahnen heute keinen definierten Soll-Zustand gibt, sind solche "Abnahmen" oft fragwürdig, und die Ergebnisse sehr willkürlich.

Die technischen Regeln sollten enthalten:

- Spurführungsgrundsätze Gleis
- Spurführungsgrundsätze Fahrzeug
- Kupplung
- Gestaltung von Laufwerken
- Tragfähigkeit des Gleises
- Sicherheitsabstände/Fahrzeugumgrenzug/Lichtraum
- Erstellung einer Muster-Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung
- Erstellung eines "Muster-Fristenplans"
- Umsetzung und ggf. Ergänzungen zur UVV

Die Gefährdungsbeurteilung als Fernziel auch die Bereiche Gastronomie, Werkstatt und andere.

Betriebsordnung

Erstellung einer Muster-Betriebsordnung.
Anleitung zur Erstellung einer Betriebsordnung für Feldbahnen, Liste aller zu regelnden Punkte.

Die ersten Schritte...

Als erster Schritt wurde ein Treffen der Interessenten am 14.02.2009 bei der Parkeisenbahn in Berlin durchgeführt. Auf diesem Treffen wurden die Fragen

- Aufgaben und Ziele
- Name und Sitz
- Rechtsform und Struktur
- Finanzierung
- Mitgliedschaft im VDMT
- sowie technische und betriebliche Probleme der Feld- und Parkbahnen besprochen.

Die Gründung des Arbeitskreises 2009

Was wurde im Laufe des Jahres organisiert? Der Arbeitskreis wurde im "kleinen Kreis" als nichteingetragener Verein gegründet. Es wurde eine vorläufige Satzung und Beitragsordnung erstellt. Ein Konto wurde eingerichtet. Die Satzung und die Beitragsordnung ist inzwischen auf dem Treffen in Aachen verabschiedet worden. Weiterhin wurde der Beitritt zum VDMT vollzogen, dort wurde ein "VDMT-Arbeitskreis Feld- und Parkbahnen" ins Leben gerufen.

Die Arbeitskreistreffen

Die Mitglieder des Arbeitskreises treffen sich zweimal jährlich an verschiedenen Orten in Deutschland um die laufenenden Projekte zu diskutieren, und um den Erfahrungsaustausch zu pflegen. Die Protokolle werden im Netz veröffentlicht.

Das AKFP-Wiki

Zwischen den Treffen wird die Arbeit der Arbeitskreismitglieder über ein Wiki-System durchgeführt. Dieses ist öffentlich, auch Nichtmitglieder können sich beteiligen, wenn sie sich im System angemeldet haben: http://wiki.ak-feldbahn.de/